Allgemeine Geschäftsbedingungen (Juli 2020)

Abschluss des Reisevertrags

Mit der Reiseanmeldung erteilt der Kunde WEINGUTSCOUT einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung einer Weinreise und es entsteht der Abschluss eines Reisevertrages. Diese Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen durch das Ausfüllen und Zusenden des Buchungsformulars an WEINGUTSCOUT bzw. durch eine schriftliche Zusage per Email. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den WEINGUTSCOUT zustande. Der Kunde erhält von WEINGUTSCOUT zusammen mit der Rechnung eine schriftliche Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt des Buchungsformulars ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für beide Seiten dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht. 

 

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Leistungspaket, den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderleistungen.

 

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von WEINGUTSCOUT wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgenommen hiervon sind witterungsbedingte Leistungspunkte, wie Weinlese oder generelle Aktivitäten im Weinberg. Sollte aufgrund unvorhersehbarer Witterungsbedingungen die Weinlese an dem zugesagten Termin nicht stattfinden können, so wird dem Kunden ein attraktives Alternativprogramm z.B. mit dem Thema „Wein auf dem Weingut“ geboten. 

Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn die Leistungsträger aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und ähnliches) eine Preisänderung vornehmen. Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat WEINGUTSCOUT den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine Rückerstattung. 

 

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und ist durch WEINGUTSCOUT zu bestätigen. Bei einem Rücktritt durch den Kunden können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf diese Kosten schlüsselt sich wie folgt auf: 

Bei Rücktritt bis 59 Tage vor Reisebeginn beträgt der Anspruch 15% des Gesamtreisepreises, mindestens aber 25 € pro Teilnehmer.

Bei Rücktritt von 58 Tage bis 35 Tage vor Reisebeginn 30%.

Bei Rücktritt von 34 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%.

Bei Rücktritt von 14 Tage bis 03 Tage vor Reisebeginn 80%.

Bei Rücktritt von 02 Tag bis   00 Tage vor Reisebeginn 90%.

Darüber hinaus gehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens unserer Leistungsträger uns tatsächlich entstehende Kosten, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsmeldung. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Auf abweichende Regelungen der zuvor genannten Rücktrittsbedingungen wird durch den WEINGUTSCOUT hingewiesen. Diese individuellen Rücktrittsbedingungen sind dann verbindlich in dem Angebot beschrieben. Sollte die Reise Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder Ähnliches beinhalten, kann im Stornierungsfall die volle Höhe berechnet werden, falls kein Wiederverkauf mehr möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Veranstalter.

 

Bezahlung

Nach Eingang der unterschriebenen Reiseanmeldung erhält der Kunde eine Rechnung, die zugleich als schriftliche Buchungsbestätigung gilt. Die Anzahlung, zur Vorfinanzierung von Fremd- und Eigenleistungen, beträgt pro Person 15% (mind. 25€) des Reisepreises und ist zahlbar ab Rechnungseingang. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei nicht fristgerechter Anzahlung ist WEINGUTSCOUT berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei dem Anmelder die unter Punkt „Rücktritt“ zugrunde gelegten Gebühren entstehen. Darüber hinaus gehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens unserer Leistungsträger uns tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. 

 

Vermittlung von Reisen auf unbestimmten Termin in Form von Wert- oder Reisegutscheinen

Der Reisegutschein ist für eine bestimmte Reise ausgestellter Gutschein. Nach dem Erwerb eines Reisegutscheins ist der Inhaber berechtigt die Reise in Anspruch zu nehmen, indem er mit WEINGUTSCOUT einen zur Verfügung stehenden freien Termin zur Durchführung abstimmt. Die Buchung von Weinreisen, insbesondere an Wochenenden und in Ferienzeiten erfordert eine entsprechende Vorlaufzeit. Daher ist es sinnvoll rechtzeitig die Verfügbarkeit von freien Wunschterminen mit WEINGUTSOUT abzustimmen. Die verbindliche Buchung der Reise erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung. Reisegutscheine verlieren nach einem Jahr ab Rechnungsdatum Ihre Preisgültigkeit. Der Wert- oder Reisegutschein kann bis zu drei Jahren eingelöst werden (Einlösefrist). Erfolgen ab dem zweiten Jahr mögliche Preiserhöhungen seitens der Dienstleister von WEINGUTSCOUT, sind diese durch den Gutscheinbesitzer zu begleichen. Ist der Preis der mit einem Wertgutschein erworbenen Weinreise geringer als der Nennbetrag der Weinreise verbleibt dem Inhaber der Differenzbetrag als Guthaben. Das Guthaben kann zum Kauf weiterer Weinreisen eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis der Weinreise höher als der Nennbetrag des Wertgutscheines ist die Differenz durch den Inhaber zu begleichen.

Eine Barauszahlung des Wert- oder Reisegutscheines ist nicht möglich. Wert- oder Reisegutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden.

 

Haftung

Wir haften im Rahmen der erforderlichen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 

 

Haftungsbeschränkung

Die aktiven Unternehmungen der Reise erfolgen auf eigenes Risiko. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Reiseteilnehmer erwartet. WEINGUTSCOUT übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Fremdleistungen, die von uns lediglich vermittelt werden und als solche gekennzeichnet sind. 

 

Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. WEINGUTSCOUT kann Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. WEINGUTSCOUT ist berechtigt die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise durch uns, kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den WEINGUTSCOUT nicht zu vertreten hat. 

 

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber WEINGUTSCOUT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. 

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich unserer Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz (Sitz des Reiseveranstalters)

Verantwortlicher Reiseveranstalter: WEINGUTSCOUT | Solveig Mink 

Weinbergstraße 3 | 55296 Gau-Bischofsheim

 

Datenschutz

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